Beitrags- und Gebührenordnung

des Skate- und Rollsportclub Berlin (SRC Berlin)

(gemäß § 5 der Vereinssatzung)

1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

2. Der Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühren werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Umlagen für Veranstaltungen (z.B. Flämingwochenende-Oehna) und etwaige Gebühren legt der Vorstand fest. Die festgesetzten Beiträge treten am 01.04.2024 in Kraft.

3. Beiträge

a. Erwachsene 25,00 €/Monat für eine Mitgliedschaft von April bis September (Rollsportsaison) eines jeden Jahres, bzw. 20,00 € /Monat für die Ganzjahresmitgliedschaft. Bei der Mitgliedschaft für die Rollsportsaison (April bis September) ruht die Mitgliedschaft und die Mitgliedbeitragszahlungspflicht vom 1.10. bis 31.03. eines jeden Jahres.

b. Jugendliche/Kinder 15,00 €/Monat.

Während der Wintermonate vom 1.10. bis 31.03. eines jeden Jahres ruht das Kindertraining und die Mitgliedbeitragszahlungspflicht für Kinder.

c. Bei Familien (Eltern mit Kindern), Rentnern, Studenten und Beziehern von Sozialleistungen ermäßigt sich der Beitrag um 5,00 €/Monat je Erwachsenen.

d. Passive Mitglieder 40,00 €/Jahr

4. Der Vorstand kann in sozial begründeten Ausnahmen, die Beiträge befristet stunden, reduzieren oder erlassen. Die Beitragsstundung oder der Beitragserlass ist von dem betroffenen Mitglied begründet zu beantragen und geeignete Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Gründe vorzulegen. Ein Beitragserlass und die Beitragsreduzierung sind lediglich für maximal sechs Monate möglich.

5. Der Mitgliedbeitrag reduziert sich bei angefangenen oder unvollendeten Monaten nicht.

6. Die Zahlung der Mitgliedbeiträge kann im Voraus bis zum 15.5. eines jeden Jahres erfolgen. Die Mitgliedbeiträge sind jedoch im Voraus bis zum 5. eines jeden Monats zu zahlen. Sollten die Beiträge für die gesamte jeweilige Rollsportsaison bzw. der Jahresbeitrag im Voraus bis zum 15.05. gezahlt werden, wird ein Betragsnachlass je Mitglied von 10,00 € für die jeweilige Mitgliedsbeitragszahlung gewährt.

Den Vereinsmitgliedern wird die Möglichkeit eingeräumt, zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Bei einem Vereinsaustritt werden im Voraus gezahlte Mitgliedbeiträge nicht erstattet.

Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr i. H. v. 5,00 € je Mahnung erhoben.

-2-

7. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.

8. In dem Mitgliedsbeitrag sind Beiträge für den Fachverband, die Sportversicherung des LSB Berlin e.V. und eine Haftpflichtversicherung enthalten.

9. Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend § 4 der Satzung möglich.

10. Für zusätzliche Sportangebote (Ausflüge, Sportkurse usw.) gelten gesonderte Gebühren, die vom Vorstand im Einzelnen festgesetzt werden.

11. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden ausschließlich zu vereinsinternen Zwecken der Mitgliederverwaltung gemäß Art. 6 Abs. 1b) DSGVO gespeichert.

12. Für jede Nutzung von Vereinsskates und Sicherheitsausrüstung (Hand-, Knie- und Ellbogenprotektoren und Helmen) je Vereinstraining werden folgende Auslagen erhoben:

a. Skates 3,00 €

b. Sicherheitsausrüstung 2,00 €

c. Skates und Sicherheitsausrüstung 5,00 €Beitrags- und Gebührenordnung

des Skate- und Rollsportclub Berlin (SRC Berlin)

(gemäß § 5 der Vereinssatzung)

1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

2. Der Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühren werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Umlagen für Veranstaltungen (z.B. Flämingwochenende-Oehna) und etwaige Gebühren legt der Vorstand fest. Die festgesetzten Beiträge treten am 01.04.2024 in Kraft.

3. Beiträge

a. Erwachsene 25,00 €/Monat für eine Mitgliedschaft von April bis September (Rollsportsaison) eines jeden Jahres, bzw. 20,00 € /Monat für die Ganzjahresmitgliedschaft. Bei der Mitgliedschaft für die Rollsportsaison (April bis September) ruht die Mitgliedschaft und die Mitgliedbeitragszahlungspflicht vom 1.10. bis 31.03. eines jeden Jahres.

b. Jugendliche/Kinder 15,00 €/Monat.

Während der Wintermonate vom 1.10. bis 31.03. eines jeden Jahres ruht das Kindertraining und die Mitgliedbeitragszahlungspflicht für Kinder.

c. Bei Familien (Eltern mit Kindern), Rentnern, Studenten und Beziehern von Sozialleistungen ermäßigt sich der Beitrag um 5,00 €/Monat je Erwachsenen.

d. Passive Mitglieder 40,00 €/Jahr

4. Der Vorstand kann in sozial begründeten Ausnahmen, die Beiträge befristet stunden, reduzieren oder erlassen. Die Beitragsstundung oder der Beitragserlass ist von dem betroffenen Mitglied begründet zu beantragen und geeignete Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Gründe vorzulegen. Ein Beitragserlass und die Beitragsreduzierung sind lediglich für maximal sechs Monate möglich.

5. Der Mitgliedbeitrag reduziert sich bei angefangenen oder unvollendeten Monaten nicht.

6. Die Zahlung der Mitgliedbeiträge kann im Voraus bis zum 15.5. eines jeden Jahres erfolgen. Die Mitgliedbeiträge sind jedoch im Voraus bis zum 5. eines jeden Monats zu zahlen. Sollten die Beiträge für die gesamte jeweilige Rollsportsaison bzw. der Jahresbeitrag im Voraus bis zum 15.05. gezahlt werden, wird ein Betragsnachlass je Mitglied von 10,00 € für die jeweilige Mitgliedsbeitragszahlung gewährt.

Den Vereinsmitgliedern wird die Möglichkeit eingeräumt, zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Bei einem Vereinsaustritt werden im Voraus gezahlte Mitgliedbeiträge nicht erstattet.

Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr i. H. v. 5,00 € je Mahnung erhoben.

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7. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.

8. In dem Mitgliedsbeitrag sind Beiträge für den Fachverband, die Sportversicherung des LSB Berlin e.V. und eine Haftpflichtversicherung enthalten.

9. Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend § 4 der Satzung möglich.

10. Für zusätzliche Sportangebote (Ausflüge, Sportkurse usw.) gelten gesonderte Gebühren, die vom Vorstand im Einzelnen festgesetzt werden.

11. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden ausschließlich zu vereinsinternen Zwecken der Mitgliederverwaltung gemäß Art. 6 Abs. 1b) DSGVO gespeichert.

12. Für jede Nutzung von Vereinsskates und Sicherheitsausrüstung (Hand-, Knie- und Ellbogenprotektoren und Helmen) je Vereinstraining werden folgende Auslagen erhoben:

a. Skates 3,00 €

b. Sicherheitsausrüstung 2,00 €

c. Skates und Sicherheitsausrüstung 5,00 €Beitrags- und Gebührenordnung

des Skate- und Rollsportclub Berlin (SRC Berlin)

(gemäß § 5 der Vereinssatzung)

1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

2. Der Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühren werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Umlagen für Veranstaltungen (z.B. Flämingwochenende-Oehna) und etwaige Gebühren legt der Vorstand fest. Die festgesetzten Beiträge treten am 01.04.2024 in Kraft.

3. Beiträge

a. Erwachsene 25,00 €/Monat für eine Mitgliedschaft von April bis September (Rollsportsaison) eines jeden Jahres, bzw. 20,00 € /Monat für die Ganzjahresmitgliedschaft. Bei der Mitgliedschaft für die Rollsportsaison (April bis September) ruht die Mitgliedschaft und die Mitgliedbeitragszahlungspflicht vom 1.10. bis 31.03. eines jeden Jahres.

b. Jugendliche/Kinder 15,00 €/Monat.

Während der Wintermonate vom 1.10. bis 31.03. eines jeden Jahres ruht das Kindertraining und die Mitgliedbeitragszahlungspflicht für Kinder.

c. Bei Familien (Eltern mit Kindern), Rentnern, Studenten und Beziehern von Sozialleistungen ermäßigt sich der Beitrag um 5,00 €/Monat je Erwachsenen.

d. Passive Mitglieder 40,00 €/Jahr

4. Der Vorstand kann in sozial begründeten Ausnahmen, die Beiträge befristet stunden, reduzieren oder erlassen. Die Beitragsstundung oder der Beitragserlass ist von dem betroffenen Mitglied begründet zu beantragen und geeignete Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Gründe vorzulegen. Ein Beitragserlass und die Beitragsreduzierung sind lediglich für maximal sechs Monate möglich.

5. Der Mitgliedbeitrag reduziert sich bei angefangenen oder unvollendeten Monaten nicht.

6. Die Zahlung der Mitgliedbeiträge kann im Voraus bis zum 15.5. eines jeden Jahres erfolgen. Die Mitgliedbeiträge sind jedoch im Voraus bis zum 5. eines jeden Monats zu zahlen. Sollten die Beiträge für die gesamte jeweilige Rollsportsaison bzw. der Jahresbeitrag im Voraus bis zum 15.05. gezahlt werden, wird ein Betragsnachlass je Mitglied von 10,00 € für die jeweilige Mitgliedsbeitragszahlung gewährt.

Den Vereinsmitgliedern wird die Möglichkeit eingeräumt, zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Bei einem Vereinsaustritt werden im Voraus gezahlte Mitgliedbeiträge nicht erstattet.

Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr i. H. v. 5,00 € je Mahnung erhoben.

-2-

7. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.

8. In dem Mitgliedsbeitrag sind Beiträge für den Fachverband, die Sportversicherung des LSB Berlin e.V. und eine Haftpflichtversicherung enthalten.

9. Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend § 4 der Satzung möglich.

10. Für zusätzliche Sportangebote (Ausflüge, Sportkurse usw.) gelten gesonderte Gebühren, die vom Vorstand im Einzelnen festgesetzt werden.

11. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden ausschließlich zu vereinsinternen Zwecken der Mitgliederverwaltung gemäß Art. 6 Abs. 1b) DSGVO gespeichert.

12. Für jede Nutzung von Vereinsskates und Sicherheitsausrüstung (Hand-, Knie- und Ellbogenprotektoren und Helmen) je Vereinstraining werden folgende Auslagen erhoben:

a. Skates 3,00 €

b. Sicherheitsausrüstung 2,00 €

c. Skates und Sicherheitsausrüstung 5,00 €

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